Zweck der Stiftung
1. Der Zweck der Stiftung ist es, die Wissenschaft und ihre Einrichtungen sowie den akademischen Nachwuchs zu fördern.
2. Die Stiftung dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabeordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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